Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10/2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10/2021

Red Tiger Design – nachfolgend Auftragnehmer genannt – ist als Werbeagentur tätig und bietet Beratungsleistungen im Branding und Marketing für Unternehmen,  Entwicklung von Onlinemedien, Printmedien und Kampagnen an, sowie Weiterbildungskurse im Rahmen von Onlinekursen.

(1)  Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bestimmungen erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers in schriftlicher Form.

2. Verwendet der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von der hier aufgeführten AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, so finden nur die AGB des Auftragnehmers Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer Kenntnis von den AGB des Auftraggebers hatte.

(2) Urheber- und Nutzungsrechte

1. Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um Entwürfe, Reinzeichnungen und/oder Layouts in Papier, Film oder Daten digitaler Art handelt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Bestimmung, ist der Auftragnehmer berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Auftragsvergütung zu verlangen.

3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber einfache Nutzungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Die Nutzungsrechte gem. § 2 Nr. 3 gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

(3) Vergütung, Abnahme

1. Werden mehr Entwürfe notwendig als ursprünglich vereinbart, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Differenz zwischen der ursprünglich vereinbarten Vergütung und der tatsächlich erbrachten Leistung nachträglich einzufordern.

2. Die Vergütung ist spätestens bei Ablieferung des Werkes und nach Vorlage der Rechnung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

(4) Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber erhält für alle Entwürfe und Reinzeichnungen nur Nutzungsrechte. Die Eigentumsrechte werden nicht übertragen und verbleiben bei dem Auftragnehmer.

(5) Digitale Daten

Die Herausgabe von Dateien und Layouts, die am Computer erstellt wurden (digitale Daten), ist für den Auftragnehmer nicht verpflichtend. Die Herausgabe digitaler Daten an den Auftraggeber kann gesondert vereinbart werden. Werden die digitalen Daten nach vorheriger Absprache an den Auftraggeber herausgegeben, so ist die dreifache Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung für die Erstellung der digitalen Daten / Layouts durch den Auftraggeber zu zahlen.

(6) Gewährleistung

1. Red Tiger Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Red Tiger Design übernimmt jedoch weder eine Garantie, noch eine Verpflichtung auf ein bestimmtes Ergebnis der Leistungserbringung.

2. Beanstandungen jeder Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als akzeptiert.

(7) Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Somit sind Reklamationen in Hinsicht der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen. Bei Änderungswünschen über die vereinbarten Korrekturdurchgänge hinaus, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch, auch wenn der Auftraggeber die Leistungserbringung vorzeitig beendet.

(8) Verzögerungen

Ergeben sich Verzögerungen während des Auftrags, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

(9) Vorlagen

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vorlagen wie Texte, Bilder oder Grafiken zur Verfügung, so versichert er, dass er die Berechtigung zur Verwendung dieser Vorlagen hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(10) Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und verpflichtet sich den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen.

4. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder Auslegung der Aufträge oder aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergeben, fallen unter die alleinige Zuständigkeit der Gerichte des Rheinkreis Neuss.

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